Verkehrsbranche sucht Zehntausende Fahrer

Zehntausende Bus- und Bahnfahrer gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand.

Die Lücken zu füllen, ist für die Verkehrsbranche ein Kraftakt.

Was den Fahrermangel angeht, können die Verkehrsunternehmen und ihre Fahrgäste derzeit etwas durchatmen.
Doch in den kommenden Jahren dürfte sich das Problem wieder verschärfen.
Weil derzeit in vielen Branchen aus konjunkturellen Gründen in großem Umfang Arbeitsplätze abgebaut würden,
könnten die Unternehmen derzeit viele neue Fahrer als Quereinsteiger einstellen,
sagt Ingo Wortmann, der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Die Verkehrsunternehmen bekämen ihren Personalbedarf derzeit daher vielfach gedeckt, betont er.
Doch das sei nur eine Atempause. Die Herausforderungen durch den demografischen Wandel blieben hoch.
Laut ifo Institut klagten zuletzt nur noch 22,7 Prozent der Unternehmen über fehlende Fachkräfte. Das ist der niedrigste Wert seit fünf Jahren.
Experten warnen jedoch, dass strukturelle Probleme durch den demografischen Wandel bestehen bleiben.

Viele Fahrer vor dem Ruhestand
40 Prozent der Bus- und Straßenbahnfahrer sind mindestens 55 Jahre alt, wie eine Studie des
Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (Kofa) am arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt.
Mehr als 60.000 scheiden bis 2041 aus dem Arbeitsmarkt aus. Diese geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge, die nun nach und nach in Ruhestand gehen,
seien deutlich größer als die nachrückenden Generationen. Der Jahrgang 1964 sei etwa doppelt so groß wie der 2024.

Bereits heute gebe es im ÖPNV personalbedingte Ausfälle und Fahrplananpassungen, sagte Kofa-Studienautor Jurek Tiedemann.
„Wenn viele Fahrer in Rente gehen und nicht genügend Personal nachkommt, könnten solche Einschränkungen häufiger werden.“
Dadurch würde die Mobilitätswende ausgebremst.
VDV-Präsident Wortmann hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass trotz steigender Fahrgastzahlen beim Deutschland-Ticket Angebotskürzungen drohen,
wenn der wirtschaftliche Druck auf die Verkehrsunternehmen weiter zunimmt.

BVG weiter mit geringerem Bus-Angebot
Prominentes Beispiel waren vor einigen Jahren die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Aufgrund des Fahrermangels dünnte das Unternehmen einige Buslinien aus. Zuletzt gelang es der BVG zwar ebenfalls,
den Personalbedarf zu decken.
Doch das Angebot konnte Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen bisher nicht wieder aufstocken
„Das Phänomen ist ein branchen- und damit bundesweites“, sagte VDV-Präsident Wortmann.
„Solche Szenarien sind zwar zum Glück nicht die Regel, kommen aber immer wieder mal vor.“

Dem Verband zufolge gehen allein bis 2030 jährlich rund 6000 Fahrer in den Ruhestand.
Um diese Lücke auszugleichen und die politischen Wachstumsziele im öffentlichen Nahverkehr zu erfüllen,
bräuchte es bis dahin ein Fünftel mehr Mitarbeiter im Fahrdienst.
Bundesweit würden Zehntausende Fahrer gesucht für Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie den Bahn-Regionalverkehr, betonte Wortmann.

Jüngere Generation will mehr Flexibilität
Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssten sich die Unternehmen auf eine neue Kultur einstellen.
Die früheren Generationen seien von einem starken Miteinander und einer kollegialen Solidarität geprägt, sagte der VDV-Präsident.
„Man fährt dann für den anderen am Wochenende, springt im Krankheitsfalle ein.“
Die jüngere Generation erwartet hingegen andere Arbeitsbedingungen. Vermehrt gehe es etwa um flexiblere Arbeitszeitmodelle.

Viel erhofft sich die Branche zudem von autonom fahrenden Bussen. Das Potenzial sei enorm, meint Wortmann.
Bisher werde der öffentliche Nahverkehr in der politischen Diskussion aber noch zu wenig berücksichtigt.
„Die Branche hat die Einsatzmöglichkeiten in Projekten erprobt,
doch um wirklich effizient und wirtschaftlich tragfähig in das autonome Fahren einzusteigen, braucht es beim Bus entsprechende Flottengrößen, die eine Skalierung ermöglichen.
“ Hier müssten Bund und Länder in Abstimmung mit den Kommunen und der Branche Finanzierungsmöglichkeiten schaffen.

Die Experten empfehlen, Ältere länger im Erwerbsleben zu halten.
Sinnvoll seien altersgerechte Arbeitsgestaltung, flexible Arbeitszeitmodelle, betriebliches Gesundheitsmanagement und Wissenstransfer in altersgemischten Teams.
„Unternehmen sollten nicht erst reagieren, wenn der Renteneintritt kurz bevorsteht“, sagt Tiedemann.
Wer früh über Arbeitszeit, Wissenstransfer und Weiterbeschäftigung spreche, gewinne Zeit für eine geordnete Nachfolge.
Quelle: heise.de

Informationen zum aktuellen Stand der Verhandlungen TV-N Sachsen

Verhandlungsauftakt zum Tarifverhandlungen zum Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen (TV-N Sachsen)

Dresden: Die Auftaktrunde der Manteltarifverhandlungen zu dem von der Gewerkschaft gekündigten Spartentarifvertrag
Nahverkehr Sachsen (TV-N Sachsen) zwischen dem KAV Sachsen und der Gewerkschaft hat am 21. Januar 2026 stattgefunden.
Das Forderungspapier der Gewerkschaft mit seinen 10 Punkten bedeutet eine Kostensteigerung von rund 12 %.
Bereits vereinbarte Tariferhöhungen in Höhe 2,8 % zum 1. Mai 2026 treten noch hinzu.
Die Arbeitgeberseite betonte, dass insbesondere die letzten Tarifrunden seit dem Jahr 2022 zu Tabellenentgeltsteigerungen
zwischen 30 und 40 % führten und die Unternehmen gute und attraktive Beschäftigungsbedingungen geschaffen haben.

Die Arbeitgeber stellten die schwierigen wirtschaftlichen Situationen in den Unternehmen und ihre Bemühungen dar,
schmerzhafte Leistungskürzungen im Nahverkehr und Kündigungen von Beschäftigten zu vermeiden.
Sie stellten klar, dass in der aktuellen Tarifrunde für produktivitätsbeeinträchtigende Forderungen kein Verhandlungsspielraum besteht.

Die Arbeitgeberseite hat auf die Gewerkschaftsforderungen, die insbesondere die Einführung einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich zum
Gegenstand haben, mit einem konkreten Positionspapier Stellung bezogen.
Darin enthalten sind auch tarifliche Einschnitte, um Arbeitsplätze zu erhalten und Produktivität zu steigern.

Position der Arbeitgeber zu den erhobenen Gewerkschaftsforderungen

Gegenforderungen

- Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden (§ 12 Abs. 1)

- Reduzierung des Erholungsurlaubs (§ 19 Abs. 1) auf 30 Arbeitstage

- Streichung der Zuschläge für Arbeit am Tag vor Ostersonntag und vor Pfingstsonntag (§ 15 Abs. 1 S. 2 Buchst. f)

- klarstellende Regelung, dass Überstundenzuschläge den Schutz vor psychischer/physischer Belastung bezwecken und die Tarifvertragsparteien die Belastungsgrenze bei der Vollzeitarbeit sehen

- Wegfall des Krankengeldzuschusses (§ 10)

- Streichen des bisherigen § 11

- Begrenzung der Freistellungstage auf max. 8 Tage/Jahr für Gewerkschaftstätigkeit (Zusammenfassung der Sätze 1 und 2 in § 20 Absatz 7)

- klarstellende Regelung des § 29 Abs. 2 S. 2 dahingehend, dass die Verhandlungszusage nur für Einmalzahlungen gilt, die als Ausgleich für Leermonate vereinbart wurden

- keine Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder

- Laufzeit der Mantelregelungen mindestens bis 31.12.2029

Fortführung bisheriger Regelungen

- Beibehaltung der Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Zeitzuschläge (Stufe 2)

- keine Erhöhung der Jahressonderzahlung

- Öffnungsklausel für Abweichungen vom TV-N Sachsen zur Existenzsicherung bzw. zur

- Vermeidung von Personalabbau (Fortführung von § 28 Abs. 2)

- Fortführung der TVöD-Entgelttabellenkoppelung bis 31.12.2027

- keine Änderungen des § 1 der Anlage 3

Kompromissbereitschaft

- Neugestaltung des Zuschlags für Nachtarbeit (§ 15 Abs. 1 S. 2 Buchst. b)

- Erhöhung der Kombifahrerzulage

Unabhängig von den im Positionspapier aufgeführten und dringend erforderlichen Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung
hat die Arbeitgeberseite angeboten, den gekündigten TV-N Sachsen in der bisherigen Form weiterzuführen.

Weitere Verhandlungstermine sind für den 4. Februar und 9. März 2026 vereinbart.

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