Informationen zum aktuellen Stand der Verhandlungen TV-N Sachsen
Verhandlungsauftakt zum Tarifverhandlungen zum Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen (TV-N Sachsen)
Dresden: Die Auftaktrunde der Manteltarifverhandlungen zu dem von der Gewerkschaft gekündigten Spartentarifvertrag
Nahverkehr Sachsen (TV-N Sachsen) zwischen dem KAV Sachsen und der Gewerkschaft hat am 21. Januar 2026 stattgefunden.
Das Forderungspapier der Gewerkschaft mit seinen 10 Punkten bedeutet eine Kostensteigerung von rund 12 %.
Bereits vereinbarte Tariferhöhungen in Höhe 2,8 % zum 1. Mai 2026 treten noch hinzu.
Die Arbeitgeberseite betonte, dass insbesondere die letzten Tarifrunden seit dem Jahr 2022 zu Tabellenentgeltsteigerungen
zwischen 30 und 40 % führten und die Unternehmen gute und attraktive Beschäftigungsbedingungen geschaffen haben.
Die Arbeitgeber stellten die schwierigen wirtschaftlichen Situationen in den Unternehmen und ihre Bemühungen dar,
schmerzhafte Leistungskürzungen im Nahverkehr und Kündigungen von Beschäftigten zu vermeiden.
Sie stellten klar, dass in der aktuellen Tarifrunde für produktivitätsbeeinträchtigende Forderungen kein Verhandlungsspielraum besteht.
Die Arbeitgeberseite hat auf die Gewerkschaftsforderungen, die insbesondere die Einführung einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich zum
Gegenstand haben, mit einem konkreten Positionspapier Stellung bezogen.
Darin enthalten sind auch tarifliche Einschnitte, um Arbeitsplätze zu erhalten und Produktivität zu steigern.
Position der Arbeitgeber zu den erhobenen Gewerkschaftsforderungen
Gegenforderungen
- Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden (§ 12 Abs. 1)
- Reduzierung des Erholungsurlaubs (§ 19 Abs. 1) auf 30 Arbeitstage
- Streichung der Zuschläge für Arbeit am Tag vor Ostersonntag und vor Pfingstsonntag (§ 15 Abs. 1 S. 2 Buchst. f)
- klarstellende Regelung, dass Überstundenzuschläge den Schutz vor psychischer/physischer Belastung bezwecken und die Tarifvertragsparteien die Belastungsgrenze bei der Vollzeitarbeit sehen
- Wegfall des Krankengeldzuschusses (§ 10)
- Streichen des bisherigen § 11
- Begrenzung der Freistellungstage auf max. 8 Tage/Jahr für Gewerkschaftstätigkeit (Zusammenfassung der Sätze 1 und 2 in § 20 Absatz 7)
- klarstellende Regelung des § 29 Abs. 2 S. 2 dahingehend, dass die Verhandlungszusage nur für Einmalzahlungen gilt, die als Ausgleich für Leermonate vereinbart wurden
- keine Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder
- Laufzeit der Mantelregelungen mindestens bis 31.12.2029
Fortführung bisheriger Regelungen
- Beibehaltung der Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Zeitzuschläge (Stufe 2)
- keine Erhöhung der Jahressonderzahlung
- Öffnungsklausel für Abweichungen vom TV-N Sachsen zur Existenzsicherung bzw. zur
- Vermeidung von Personalabbau (Fortführung von § 28 Abs. 2)
- Fortführung der TVöD-Entgelttabellenkoppelung bis 31.12.2027
- keine Änderungen des § 1 der Anlage 3
Kompromissbereitschaft
- Neugestaltung des Zuschlags für Nachtarbeit (§ 15 Abs. 1 S. 2 Buchst. b)
- Erhöhung der Kombifahrerzulage
Unabhängig von den im Positionspapier aufgeführten und dringend erforderlichen Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung
hat die Arbeitgeberseite angeboten, den gekündigten TV-N Sachsen in der bisherigen Form weiterzuführen.
Weitere Verhandlungstermine sind für den 4. Februar und 9. März 2026 vereinbart.